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Neue Rahmenprüfungsordnungen ab 1. April 2026 - Überarbeitung der FAQ
Seit 1. April 2026 gelten neue Rahmenprüfungsordnungen sowie zusätzlich die Fachprüfungsordnungen für Bachelor und Master. Die Fachprüfungsordnungen für das Lehramt sowie eine englische Übersetzung der neuen Ordnungen werden im Laufe des Sommersemester 2026 erfolgen.
Entsprechend ändern sich auch einige Regelungen, die in den FAQ erläutert werden. Die FAQ werden derzeit an den betreffenden Stellen überarbeitet.
Die neuen Ordnungen finden Sie im Hanfried sowie im Verkündungsblatt der Universität Jena:
- Rahmenprüfungsordnungen
- Fachprüfungsordnungen
- Mehr Infos zu den neuen Ordnungen
Die Friedrich-Schiller-Universität ist eine große Universität mit mehreren eigenständig arbeitenden Prüfungsämtern. Das kann gerade für Studierende in Mehr-Fach-Studiengängen verwirrend sein. In Ein-Fach-Studiengängen (z.B. B. Sc., 180LP) ist nur ein Prüfungsamt für Sie zuständig, in Mehr-Fach-Studiengängen (z.B. Lehramt) können bis zu drei Prüfungsämter für Sie verantwortlich sein.
Bitte orientieren Sie sich für unsere Studiengänge gern an der folgenden Übersicht:
Nein. Das ASPA ist ausschließlich für Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Arts sowie Master of Arts zuständig. Das betrifft vor allem Studiengänge der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten. Anfragen von Studierenden, für die andere Prüfungsämter zuständig sind, kann das ASPA nicht beantworten, da aus Datenschutzgründen kein Zugriff auf die jeweiligen Studienkonten oder Prüfungsakten besteht.
Unterlagen, Anträge und Abschlussarbeiten, die im ASPA eingehen, müssen daher von dort an das jeweils zuständige Prüfungsamt weitergeleitet werden. Das kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen ggf. nicht rechtzeitig im jeweiligen Studien- und Prüfungsamt eingehen, wodurch weitere Schwierigkeiten entstehen können.
Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie sich mit Ihren Anliegen jeweils direkt an das für Sie zuständige Prüfungsamt wenden.
Nein. Die Antragsformulare und Unterlagen, die das ASPA zur Verfügung stellt, sind auf die Studiengänge, die internen Arbeitsprozesse, die zum Teil abweichenden Prüfungsordnungen sowie die Entscheidungen der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse abgestimmt.
Dasselbe trifft auf die Antragsformulare und Unterlagen zu, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
Da das ASPA und die dezentralen Prüfungsämter verschiedene, voneinander unabhängig arbeitende Einrichtungen sind, wird entsprechend auch mit verschiedenen Antragsformularen gearbeitet.
Anträge und Formulare speziell für die Studiengänge der Fakultät (zum Beispiel Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit, Prüfungsrücktritt, Aufhebung von Konsekutionen) stellen Sie bitte direkt an das Studien- und Prüfungsamt via Service Desk:
Studiengangsübergreifende Formulare und Materialien stellt das Studierenden-Service-Zentrum zur Verfügung.
Anträge für die Prüfungsausschüsse werden in regelmäßigen Abständen in den Prüfungsausschusssitzungen bearbeitet. Eine schriftliche Rückmeldung erhalten Sie aus dem Studien- und Prüfungsamt.
Die Krankmeldung bzw. der schriftliche Nachweis der Prüfungsunfähigkeit muss innerhalb von drei Werktagen nach Erkrankung im Prüfungsamt eingereicht werden.
Im Falle von verpassten Praktikums- oder Seminarterminen bzw. bei semesterbegleitenden Leistungen ist der schriftliche Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht im Prüfungsamt, sondern beim Lehrenden einzureichen.
Zum Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit haben Sie folgende Möglichkeiten:
Atteste von Internetunternehmen werden nicht akzeptiert! Es werden keine Online-Atteste akzeptiert, die über Telemedizin-Onlineanbieter ausgestellt wurden.
Krankschreibungen nach einer Video-Sprechstunde sollen die Ausnahme darstellen; eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Studierende/r bei dieser Ärztin/diesem Arzt bereits zuvor in Behandlung gewesen sind.
Den Nachweis zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit (ausgefülltes Formular/ ärztliches Attest) reichen Sie bitte via Service DeskExterner Link ein.
Zum 1.1.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) eingeführt. Die bisherige AU-Bescheinigung in Papierform (der "gelbe Krankenschein") entfällt daher bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel wenn Ihr Kind krank ist). Arbeitgeber müssen nun die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.
Die Universität erfüllt jedoch ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers. Deshalb ist eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich. Der Nachweis Ihrer Prüfungsunfähigkeit erfolgt daher ab 1.1.2023 mit einer der unter 1.) genannten Möglichkeiten.
Weitere Informationen für schwangere Studentinnenpdf, 260 kb
Diese Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen, im ModulkatalogExterner Link, in FriedolinExterner Link, in den Verkündungsblättern der Universität sowie auf der Webseite des Studien- und Prüfungsamtes.
Neue Rahmenprüfungsordnung ab 1. April 2026
Bitte beachten Sie: Zum 1. April sind neue Rahmenprüfungsordnungen jeweils für Bachelor, Master und Lehramt in Kraft getreten. Es gelten zusätzlich die Fachprüfungsordnungen für Bachelor und Master. Die Fachprüfungsordnungen für das Lehramt sowie eine englische Übersetzung der neuen Ordnungen werden im Laufe des Sommersemester 2026 erfolgen.
Mit dem Antritt einer Prüfung bestätigen Sie automatisch Ihre Prüfungsfähigkeit.
Dies ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Maximal darf eine Prüfung zweimal wiederholt werden.
In der Regel nehmen Sie zur Wiederholung von Prüfungen an den regulär vorgesehenen Prüfungsterminen teil. Eine vorzeitige Wiederholung kann ausschließlich mit Zustimmung der verantwortlichen Prüfenden in begründeten Ausnahmefällen überbeantragt werden. Bitte geben Sie bereits im Antrag an das Studien- und Prüfungsamt den geplanten Prüfungstermin an.
Form der Modulprüfung bzw. ihre Kombination sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu semesterbegleitenden Leistungenpdf, 212 kb.
Ein Wechsel der Prüfungsform kann unter Nennung von Gründen beim Studien- und Prüfungsamt beantragt werden. Der Antrag muss den Prüfungstermin sowie die Bestätigung des Prüfers (Unterschrift) enthalten.
Die Anmeldephase für Prüfungen beginnt zeitversetzt zur Lehrveranstaltungsanmeldung immer in der 3. Woche der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 20. Dezember und im Sommersemester am 15. Juni. Nach dieser Frist ist i. d. R. keine Prüfungsanmeldung für das betreffende Semester mehr möglich.
Wenn Prüfungsleistungen oder Teilprüfungsleistungen bereits vor der o. g. Frist zur Prüfungsanmeldung semesterbegleitend erbracht werden, muss die betreffende Prüfung spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin angemeldet werden. Die abweichenden Fristen sind an der konkreten Prüfung im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" vermerkt. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfehlen wir ausdrücklich die Anmeldung aller Prüfungen zu Beginn der Prüfungsanmeldephase.
Die Anmeldung von Projekt- und Vertiefungsmodulen (Bachelor und Masterstudiengänge) sowie der Abschlussarbeit kann jederzeit unabhängig von der Prüfungsanmeldephase über das Prüfungsamt erfolgen.
Anmeldungen inkl. Anmeldung zur Prüfung zu den berufsorientierten/ forschungsorientierten Praktika müssen rechtzeitig vor Praktikumsantritt beantragt werden (in den Studiengängen B.Sc. Geographie, M.Sc. Geographie und M.Sc. Geoinformatik 4 Wochen, in allen anderen Studiengängen 2 Wochen vorher.)
Sie sind verpflichtet, Ihre Prüfungsanmeldungen bzw. -abmeldungen selbst zu kontrollieren. Nutzen Sie dazu den Menüpunkt "Meine Prüfungen" in FriedolinExterner Link.
Bezüglich Blockveranstaltungen, die außerhalb der Prüfungsan- und -abmeldephase liegen, lesen Sie bitte den separaten FAQ-Eintrag.
Bitte schicken Sie ein Ticket ans Friedolin-Team.
Ja, Sie werden zu Ihrem 2. Versuch automatisch angemeldet, wenn dieser im aktuellen Semester stattfindet.
Eine Abmeldung ist bis spätestens eine Woche vor dem in Friedolin hinterlegten Prüfungsdatum möglich. Bitte beachten Sie, dass im Fall von mündlichen Prüfungen in Friedolin immer das erste mögliche Prüfungsdatum der Prüfungsgruppe hinterlegt wird, dieses ist für die Abmeldungsfrist maßgeblich. Unabhängig davon vereinbaren Sie Ihr individuelles Prüfungsdatum mit den verantwortlichen Prüfer/innen.
Bei Blockveranstaltungen, die außerhalb der Prüfungsan- und -abmeldephase liegen, gilt eine Ausnahmeregelung. Bitte lesen Sie dazu den separaten FAQ-Eintrag.
Im Normalfall melden Sie sich in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" wieder von einer Prüfung ab. Ist eine Abmeldung nicht über Friedolin möglich - z. B. bei Prüfungen, die Sie über Antragsformulare direkt im Studien- und Prüfungsamt angemeldet haben - geben Sie uns bitte über den Service-Desk Bescheid.
Innerhalb der Frist für Prüfungsanmeldungen - also im Wintersemester bis 20. Dezember und im Sommersemester bis 15. Juni bzw. bei semesterbegleitenden Prüfungen bis zum an der Prüfung hinterlegten Anmeldedatum - können Sie sich ohne Angabe von Gründen beliebig oft von einer Prüfung an- und abmelden.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Abmeldung endgültig. Eine Wiederanmeldung für einmal abgemeldete Prüfungen oder eine Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen sind im Falle eines Prüfungsrücktritts unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen) nach Erkrankung im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät (nicht beim Modulverantwortlichen!) einzureichen. Eine parallele Abmeldung (mündlich oder per E-Mail) beim Modulverantwortlichen wird empfohlen.
Der Studierende darf im Falle einer Krankmeldung grundsätzlich nicht an einer Klausur teilnehmen. Nimmt er teil, so erklärt er automatisch seine Prüfungstauglichkeit. Ein Attest, welches nach der Teilnahme an einer Prüfung und vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eingereicht wird, kann i. d. R. nicht mehr anerkannt werden, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.
Bei Blockveranstaltungen, die außerhalb der Prüfungsan- und -abmeldephase liegen (im Wintersemester beispielsweise im Februar/März, im Sommersemester beispielsweise im September), melden Sie sich bitte ebenfalls während der regulären Prüfungsanmeldephase dazu über Friedolin in den entsprechenden Veranstaltungen an.
Sollten Sie bis zur Hälfte der Blockveranstaltung feststellen, dass diese nicht Ihren Erwartungen entspricht und Sie das Modul nicht mit einer Prüfung abschließen möchten, so können Sie sich per Service Desk (LinkExterner Link) von der Prüfung wieder abmelden unter Angabe von:
Das Prüfungsamt storniert Ihre Prüfungsanmeldung.
Dies ist eine Ausnahmeregelung, ansonsten können keine nachträglichen Prüfungsan- und -abmeldungen vorgenommen werden.
1. Voraussetzungen prüfen
2. Praktikumsplatz suchen
3. Praktikum genehmigen lassen
4. Praktikum absolvieren
5. Praktikumsbericht erstellen
6. Bericht zur Anerkennung einreichen
7. Anerkennung des Praktikums
8. Nach dem Praktikum ist (meist) vor der Masterarbeit!
Bitte klären Sie mit Ihrer Lehrperson, ob Sie schriftliche Arbeiten (Hausarbeiten, Essays, Protokolle o.Ä.) mit einer von Ihnen unterschriebenen Eigenständigkeitserklärung versehen sollen.
Bitte beachten Sie: Bei Abschlussarbeiten ist die Eigenständigkeitserklärung Pflicht.
Die Eigenständigkeitserklärung für wissenschaftliche Arbeiten schließt die Verwendung generierender KI zunächst aus. In Absprache mit der Lehrperson können jedoch in einer zusätzlichen Freigabeerklärung der Einsatz von KI in genauem Umfang und mit den entsprechenden Dokumentationspflichten erlaubt werden. Die Freigabeerklärung kann durch die Lehrperson individuell angepasst werden.
Die Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten) werden i.d.R. zum Ende Ihres Studiums mittels eines Antragsformulars per Service Desk im Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät angemeldet:
Eine Übersicht über alle rechtlichen Informationen zur Ihrer Abschlussarbeit finden Sie hier: Informationen zu Erstellung von Abschlussarbeitenzip, 862 kb
Zeitpunkt: fristgemäß (spätestes mögliches Datum ist das Datum der Abgabefrist)
Form: digital
Ort: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Bachelor- bzw. Masterarbeit erhalten Sie eine mail mit einem Link, wo Sie Ihre Arbeit entsprechend hochladen können. Von dort nehmen wir die Weitergabe an die Gutachter/Gutachterinnen vor.
Bei englischen Arbeiten:
Die Arbeit muss eine deutsche Zusammenfassung enthalten (verpflichtend!).
Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung:
Die Arbeit muss eine von Ihnen unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten. Darin muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate und gedankliche Übernahmen kenntlich gemacht wurden.
Die Eigenständigkeitserklärung für wissenschaftliche Arbeiten schließt die Verwendung generierender KI zunächst aus. In Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer bzw. Gutachtern bei Abschlussarbeiten können jedoch in einer zusätzlichen Freigabeerklärung der Einsatz von KI in genauem Umfang und mit den entsprechenden Dokumentationspflichten erlaubt werden. Die Freigabeerklärung kann durch die Lehrperson individuell angepasst werden.
Nein. Die rechtlich bindenede Variante ist die digitale Weitergabe durch das Studien- und Prüfungsamt.
Für den Fall, dass ihr Gutachter/ihre Gutachterin ein einfach ausgedrucktes Exemplar wünscht, können sie dies persönlich übergebn.
Oft wird das Prüfungsamt gefragt, welche formalen Gestaltungskriterien das Deckblatt enthalten muss. Hierzu gibt es keine Vorgaben. Dennoch stellen wir Ihnen Möglichkeiten der Gestaltung aus vorangegangenen Abschlussarbeiten zur Verfügung:
Sollten Sie Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit verlängern müssen, reichen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit den Antrag auf Verlängerung AbschlussarbeitExterner Link im Prüfungsamt ein. Dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers beizufügen. Die Zeit der Verlängerung soll dem Verlängerungsgrund angemessen sein.
Einer Verlängerung kann aus folgenden Gründen stattgegeben werden:
Bis zur Exmatrikulation können weiterhin Prüfungen abgelegt werden. Ab dem Tag der Exmatrikulation erlischt automatisch der Prüfungsanspruch. Angemeldete Prüfungen, die Sie nicht mehr absolvieren möchten, müssen schriftlich im Studien- und Prüfungsamt abgemeldet werden.
Härtefallanträge werden vom zuständigen Prüfungsausschuss nach strengen Kriterien geprüft und nur im Ausnahmefall bewilligt.
Fällt die Bewertung mindestens eines der folgenden Kriterien negativ aus, kann einem Härtefallantrag nicht stattgegeben werden.
Sie zweifeln schon länger an und in Ihrem Studium und die Zweifel werden von Semester zu Semester nicht weniger? Sie denken über ein Fach- oder Hochschulwechsel nach oder fragen sich, ob ein Studium an sich das richtige für Sie ist?
Hier finden Sie umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema "Zweifel im Studium - Den richtigen Weg finden und die eigene Situation überdenken".
Außerdem empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch: Je nach Anliegen gibt es hier unterschiedliche Ansprechpartner, wie die Zentrale Studienberatung, die Studienfachberatung oder verschiedene Beratungsstellen innerhalb des Studierendenwerks ThüringenExterner Link. Gern helfen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen des Studien- und Prüfungsamtes weiter.
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige zentrale Anlaufstellen und Beratungsangebote für Studierende an der Universität.
Wenn es sich um einen Wiederholungstermin handelt, bedarf es keiner Rückmeldung für das folgende Semester.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden, müssen Sie immatrikuliert sein. Sie können sich jedoch noch bei laufender Abschlussarbeit exmatrikulieren.
Ja, eine Exmatrikulation kann erfolgen.
Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ).
Auf Ihre Frage haben Sie hier keine Antwort gefunden? Dann wenden Sie sich an das Studien- und Prüfungsamt.