Ein formloser Antrag wird nur maschinell/PC verfasst angenommen, ist in Briefform zu verfassen und muss folgende Angaben enthalten:
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen. Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig!
Die Krankmeldung muss innerhalb von drei Werktagen nach Erkrankung im Prüfungsamt eingereicht werden. Eine Krankmeldung kann NICHT per E-Mail, per Fax oder telefonisch erfolgen.
Bei Krankheit am Prüfungstag, siehe auch "Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen".
Im Falle von verpassten Praktikums- oder Seminarterminen ist eine Kopie des Krankenscheins beim Dozenten einzureichen.
Krankenscheine/Atteste können Sie in den Briefkasten auf dem Flur des Studien- und Prüfungsamtes einwerfen oder per Post senden (Studien- und Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät, Humboldtstr. 11, 07743 Jena). Beschriften Sie den Krankenschein/ das Attest auf der Rückseite mit Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfungsbezeichnung und Prüfungsdatum.
Mit dem Antritt einer Prüfung bestätigen Sie automatisch Ihre Prüfungsfähigkeit.
Ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Maximal darf eine Prüfung zweimal wiederholt werden.
Die Anmeldung muss spätestens zehn Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgen; bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt von einer Anmeldung ohne Angabe von Gründen direkt über Friedolin möglich, danach gilt die Anmeldung als verbindlich. Zu Prüfungsleistungen, die terminlich innerhalb dieser 10 Wochen liegen, muss die verbindliche Anmeldung spätestens eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin liegen. Für Blockveranstaltungen, Exkursionen oder Veranstaltungen mit frühzeitigem Vorplanungsbedarf kann die Fakultät abweichende Regelungen vorsehen.
Sie sind verpflichtet, Ihre Prüfungsanmeldungen bzw. -abmeldungen selbst zu kontrollieren. Nutzen Sie dazu den Menüpunkt "Meine Prüfungen" in Friedolin.
Ja, Sie werden zu Ihrem 2. Versuch automatisch angemeldet.
Beachten Sie, dass Sie an der Prüfung jeweils zum nächstmöglichen Termin teilnehmen müssen.
Eine Prüfungsabmeldung ist innerhalb der ersten sechs Vorlesungswochen direkt über Friedolin möglich, sofern noch keine Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Nach Ablauf der 10-Wochen-Frist ist ein Rücktritt nur bei Härtefällen oder aus sonstigen triftigen Gründen möglich.
Krankmeldungen sind im Falle eines Prüfungsrücktritts unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) nach Erkrankung im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät (nicht beim Modulverantwortlichen!) einzureichen. Eine parallele Abmeldung (mündlich oder per E-Mail) beim Modulverantwortlichen wird empfohlen.
Der Studierende darf im Falle einer Krankmeldung grundsätzlich nicht an einer Klausur teilnehmen. Nimmt er teil, so erklärt er automatisch seine Prüfungstauglichkeit. Ein Attest, welches nach der Teilnahme an einer Prüfung und vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eingereicht wird, kann i. d. R. nicht mehr anerkannt werden, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.
Siehe auch "Krankmeldung".
Der Lehramtsprüfungsausschuss gibt bekannt, dass zur Prüfung von Härtefallanträgen folgende drei Kriterien heranzogen werden:
1. Die fristgerechte Einreichung des Härtefallantrags,
2. der Beleg des Härtefallantrags mit offiziellen Dokumenten (z.B. Krankenschein),
3. die bisherigen erbrachten Studienleistungen im Fach.
Fällt die Bewertung mindestens eines Kriteriums negativ aus, kann einem Härtefallantrag nicht stattgegeben werden.
Für Studierende der Studiengänge Geowissenschaften bzw. Biogeowissenschaften ist das Vorlegen eines Laufzettels aus dem Institut erforderlich, um die Unterschrift des Prüfungsamts auf dem Exmatrikulationsformular zu erhalten.
Dies ist vom Institut gefordert, damit keine Außenstände/Verbindlichkeiten durch Studierende beim Verlassen der Universität offen bleiben.
Die Laufzettel-Formulare sind im Institutssekretariat, Burgweg 11, zu erhalten.
Auf Ihre Frage haben Sie hier keine Antwort gefunden? Dann wenden Sie sich an das Studien- und Prüfungsamt.