Aktuelle Information aufgrund des Corona-Virus:
Persönliche Termine in der Promotions- und Habilitationsstelle sind derzeit nur nach vorheriger Absprache bevorzugt per E-Mail und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Bitte tragen Sie vor Ort einen Mund-Nasen-Schutz.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch die zentrale Seite der Universität zur Corona-Pandemie.
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Current information due to the coronavirus:
The Graduate Office is open for personal appointments - but only by prior arrangement preferably by email and under the guidelines of hygiene and distance rules. Please wear mouth and nose protection on site.
For further information, please also read the central website on the corona virus of the university en.
Die Promotions- und Habilitationsstelle berät in Promotions- und Habilitationsangelegenheiten. Hier werden außerdem der Antrag auf Annahme als Doktorand/in, die Betreuungsvereinbarung sowie die zur Eröffnung von Promotions- und Habilitationsverfahren benötigten Unterlagen abgegeben.
Leitung: Dr. Franziska Feldkamp
Mitarbeiterin: Stefanie Drechsel
Schritte zur Eröffnung des Promotionsverfahrens
Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens ist die Abgabe verschiedener Unterlagen erforderlich. Beachten Sie hierzu folgende Hinweise und Formulare:
Wichtig: Vor Eröffnung des Promotionsverfahrens wird eine persönliche Beratung in der Promotions- und Habilitationsstelle dringend empfohlen!
Fristen zur Abgabe der Promotionsunterlagen
Um Ihr Promotionsverfahren fristgerecht eröffnen zu können, müssen Sie die vollständigen Unterlagen jeweils am Dienstag in der Woche vor der nächsten Sitzung des Fakultätsrats in der Promotions- und Habilitationsstelle einreichen. Für das Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 gelten folgende Termine:
Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsrats-Sitzung behandelt werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Thüringer Universitäts und Landesbibliothek (ThULB) zur Pflichtexemplarabgabe und elektronischen Veröffentlichung: