Hat sich durch die Vorschläge von Studierenden, den Studiengangsverantwortlichen oder des Studiendekans sowie durch die Ergebnisse der Evaluationskultur Änderungsbedarf ergeben, sieht die Verfahrensweise an der Fakultät einen dreischrittigen Weg vor.
1. Prüfungsausschüsse
Häufige studentische Belange wie z.B. Härtefallanträge sowie Änderungen der Modulkataloge, Prüfungs- und Studienordnungen fallen in den Arbeitsbereich der Prüfungsausschüsse. Änderungsbedarf kann bestehen, wenn personelle Verantwortungen für Veranstaltungen an andere Kollegen übergehen und Namen und inhaltliche Schwerpunkte geändert werden müssen. Außerdem werden Hinweise von Studierenden sehr ernst genommen und daraufhin die Studierbarkeit der Studiengänge überprüft. Jeder Studiengang hat einen Prüfungsausschuss, der alle wichtigen Entscheidungen die Lehre betreffend fällt. An der Fakultät treffen sich regelmäßig (nach Bedarf, mind. aber zwei Mal im Jahr) die sechs Prüfungsausschüsse für die chemischen Studiengänge, fünf für die Studiengänge des Institutes für Geographie, drei Prüfungsausschüsse für die geowissenschaftlichen Studiengänge sowie ein Prüfungsausschuss für den Studiengang Materialwissenschaften. Jeder Prüfungsausschuss besteht aus vier Professoren und einem studentischen Vertreter.
2. Studienkommission
Wurden die nötigen Änderungen durch die Prüfungsausschüsse herausgestellt, beschließt die Studienkommission über diese, um den Fakultätsrat zu entlasten. In der Studienkommission sind fünf Professoren aus allen drei Fachgebieten vertreten, außerdem je ein studentischer Vertreter pro Bereich sowie die Leiterin des Prüfungsamtes. Den Vorsitz hat der Studiendekan. Die Studienkommission und die Prüfungsausschüsse sind beschlussfassende Gremien.
3. Fakultätsrat
An der CGF befasst sich hauptsächlich der Fakultätsrat mit der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Studium und Lehre. Als letzte Instanz beschließt der Fakultätsrat die Änderungsbeschlüsse der Ausschüsse und Kommission. Daneben sind die Hauptaufgaben des Fakultätsrates die Haushaltsaufteilung sowie die personelle Besetzung von Stellen. Auch Berufungs-, Habilitations- oder Promotionsverfahren werden hier besprochen. Des Weiteren berichtet der Studiendekan regelmäßig zu bestimmten Aspekten die Lehre betreffend (z.B. Lehrbelastung). Sollte Bedarf zur Einrichtung weiterer institutsübergreifender Arbeitsgruppen bestehen, veranlasst der Fakultätsrat deren Gründung, so z.B. die Arbeitsgruppe Homepage. Der Fakultätsrat wählt zudem die Dekane der Fakultät. Der Dekan bzw. sein Stellvertreter, der Prodekan, sitzen dem Fakultätsrat vor und leiten dessen Sitzungen. Der Dekan vertritt die Fakultät nach außen und im Universitätssenat. Er hat Richtungskompetenz und kann Richtlinien für die gesamte Fakultät festlegen. Die Fakultätsratssitzung findet ein Mal pro Monat statt. Teilnehmer sind alle Professoren und Dozenten der Fakultät sowie die entsandten Vertreter der Fachschaften. Das Protokoll einer jeden Sitzung wird anschließend intern online gestellt.