Lehrmaterialien Medizin

  • Vorlesung (Folien zum Herunterladen)

    Die Vorlesung findet bis auf Widerruf als Präsenzveranstaltung statt. Die  Vorlesungsfolien werden in einem Moodle-Kurs abgelegt (https://moodle.uni-jena.de/course/view.php?id=50565Externer Link), in den Sie sich einschreiben müssen. Der Einschreibeschlüssel ist im DOSIS-Portal hinterlegt.

    • Organisatorisches
       
    • Anorganische und allgemeine Chemie
      • Stoffbegriff, Phasenübergänge
      • Atomau, chemische Bindungen
      • Thermodynamik
      • Säure/Base-Gleichgewichte
      • Redox-Reaktionen
      • Komplexchemie
    • Organische Chemie

      • Grundlagen
      • Alkane/Cycloalkane/Alkene/Alkine
      • Aromaten
      • Aromaten/Amine/Heterozyklen
      • Substitution/Eliminierung (Detail)
      • Aldehyde/Ketone/Carbonsäuren
      • Carbonsäurederivate/anorganische Säuren
      • Chiralität/Aminosäuren
  • Seminar (Seminartermine und Materialien zum Herunterladen und zur Vorbereitung auf die Seminare)

    Die Seminare finden bis auf Widerruf als Präsenzveranstaltung statt..

    Seminargruppen/Tutoren: hierpdf, 93 kb

    Definition der Schlüsselbegriffepdf, 128 kb aus den Seminaren.

    Die Seminaraufgaben, Musterlösungen und Kurztestate sind im Moodle-Portal abrufbar: https://moodle.uni-jena.de/course/view.php?id=50566Externer Link

    Der Einschreibeschlüssel ist im DOSIS-Portal hinterlegt.

  • Praktikum
    • Praktikumszeiten: Humanmedizin (12. - 16.02.2024, 19. - 23.02.2024 bzw. 26.02. - 01.03.2024), Zahnmedizin (26.02. - 01.03.2024)

    • Gruppeneinteilung (Stand: 02.11.2023): Humanmedizinpdf, 445 kb, Zahnmedizinpdf, 366 kb
      Prüfen Sie bitte, ob Sie sich in der Liste finden.

    • Die Anleitung für das Praktikum "Chemie für Humanmediziner und Stomatologen" ist in einem Moodle-Kurs hinterlegt, den Sie hier erreichen: https://moodle.uni-jena.de/course/view.php?id=50810Externer Link

      Ab dem 01.02.2024 haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem im DOSIS-Portal hinterlegten Einschreibeschlüssel dort selbst anzumelden.

    • Schwangere und stillende Studentinnen dürfen nicht am Praktikum teilnehmen.
      In diesem Fall wird das Praktikum verschoben.

      Auszug aus der Mutterschutzrichtlinienverordnung:
      § 4 Verbot der Beschäftigung (2) § 3 gilt entsprechend, wenn eine Arbeitnehmerin, die eine Tätigkeit nach Absatz 1 ausübt, schwanger wird oder stillt und ihren Arbeitgeber davon unterrichtet.
      (1) Nicht beschäftigt werden dürfen- werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind;- stillende Mütter mit Gefahrstoffen nach Nummer 3, wenn der Grenzwert überschritten wird;- werdende oder stillende Mütter in Druckluft (Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar).
      (2) Für Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung entsprechend.Ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht acht Wochen vor und acht Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung (Schutzfrist oder Mutterschutz). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen.
      Absolutes Beschäftigungsverbot
      In Nummer 2 bleibt § 4 Abs. 2 Nr. 6 des Mutterschutzgesetzes unberührt. Nummer 3 gilt nicht, wenn die werdenden Mütter bei bestimmungsgemäßem Umgang den Gefahrstoffen nicht ausgesetzt sind.
    • gebärfähige Arbeitnehmerinnen beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, wenn der Grenzwert überschritten wird;
    • werdende Mütter mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen;
    • werdende oder stillende Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird;
      § 5 Besondere Beschäftigungsbeschränkungen
    • (1) Werdende oder stillende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen die Beurteilung ergeben hat, daßdie Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren oder die Arbeitsbedingungen nach Anlage 2 dieser Verordnung gefährdet wird. Andere Beschäftigungsverbote aus Gründen des Mutterschutzes bleiben unberührt.
  • Repetitorien

    Den Plan finden Sie hierpdf, 12 kb. Die Einschreibung erfolgt über das DOSIS-Portal.

  • Klausurergebnisse

    Klausurergebnisse dürfen an dieser Stelle nicht mehr veröffentlicht werden. Sie finden den Aushang im Studiendekanat Vorklinik.